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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und Odoo-Consulting

Auftragnehmer: Ahmed Aly, BSc
Stand: Dezember 2025

1. Geltungsbereich und Grundlagen

1.1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienst- und Werkleistungen (Beratung, Entwicklung, Odoo-Implementierung, Schulung), die von Ahmed Aly, BSc (im Folgenden „Auftragnehmer“) für seine Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“) erbracht werden.

1.2. B2B-Exklusivität: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausgeschlossen.

1.3. Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe widerspricht.

2. Leistungsgegenstand & Abgrenzung

2.1. Dienstvertragliche Basis: Soweit nicht ausdrücklich ein Werkvertrag (definiertes Lastenheft, Endtermin, Abnahmeprotokoll) schriftlich vereinbart wurde, erbringt der Auftragnehmer Dienstleistungen (Beratung, laufende Betreuung, agile Entwicklung). Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist bei Dienstleistungen nicht geschuldet.

2.2. Odoo-Lizenzen:

a) Der Auftragnehmer ist unabhängiger Dienstleister, nicht Hersteller der Software „Odoo“.

b) Lizenzverträge (insb. Odoo Enterprise Subscription) kommen direkt zwischen dem Kunden und der Odoo S.A. (Belgien) zustande.

c) Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsänderungen, Lizenzmodelländerungen oder die Einstellung von Versionen („End of Life“) durch den Hersteller Odoo S.A.

2.3. Barrierefreiheit (BaFG 2025): Sofern nicht explizit im Angebot vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keine Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen gemäß BaFG (WCAG-Standards). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Odoo-Standardkomponenten ggf. nicht barrierefrei sind.

3. Mitwirkungspflichten & „Sleeping Client“

3.1. Der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge und praxisgerechte Testdaten zeitgerecht zur Verfügung.

3.2. Verzögert sich die Durchführung durch fehlende Mitwirkung des Kunden um mehr als 10 Werktage (z.B. fehlendes Feedback, keine Tests), ist der Auftragnehmer berechtigt:

a) Laufende Ressourcen anderweitig zu verplanen (Verlust des Zeitslots),

b) den Mehraufwand für die Wiederaufnahme in Rechnung zu stellen und

c) alle bis dahin erbrachten Teilleistungen sofort fällig zu stellen.

4. Honorar, Reisekosten & Wertsicherung

4.1. Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand (Time & Material) je angefangene 15 Minuten, sofern kein Festpreis vereinbart ist.

4.2. Reisekosten: Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld oder Ticket) und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

4.3. Wertsicherung: Die Stundensätze werden wertgesichert (Basis: VPI 2020) und können einmal jährlich angepasst werden.

4.4. Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren, Module und eingeräumte Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers.

5. Zahlung & Verzug

5.1. Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.

5.2. Verzug: Bei Verzug gelten 9,2 % Zinsen über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie pauschale Mahnspesen von EUR 40,00 (§ 458 UGB).

5.3. Rückhaltungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenforderungen zurückzuhalten.

5.4. Leistungsverweigerung: Bei Zahlungsverzug darf der Auftragnehmer die Leistungserbringung (inkl. Zugriff auf Staging/Produktivsysteme) sofort einstellen.

6. Abnahme (nur bei Werkleistungen)

6.1. Bei Werkleistungen hat der Kunde das Werk unverzüglich zu prüfen (§ 377 UGB).

6.2. Fiktive Abnahme: Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:

a) der Kunde die Abnahme bestätigt,

b) der Kunde innerhalb von 14 Tagen keine wesentlichen Mängel (Klasse A: Systemstillstand) meldet, oder

c) der Kunde die Software im Echtbetrieb nutzt.

7. Gewährleistung & Updates

7.1. Frist: 6 Monate ab Übergabe. Die Beweislastumkehr (§ 924 ABGB) wird ausgeschlossen.

7.2. Umfang: Gewährleistung gilt nur für individuell erstellten Code (Customizing). Für die Odoo-Basissoftware (Core) wird keine Gewähr übernommen.

7.3. Update-Ausschluss (§ 7 VGG): Die Funktionsfähigkeit wird für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuelle Odoo-Version geschuldet. Kompatibilitätsprobleme, die durch spätere Updates/Upgrades der Odoo S.A. entstehen, sind kein Mangel, sondern kostenpflichtige Wartung.

7.4. Eingriff Dritter: Werden vom Kunden oder Dritten Änderungen am Code vorgenommen, erlischt die Gewährleistung sofort.

8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.

8.2. Folgeschäden: Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

8.3. Haftungsobergrenze (Cap): Die Haftung ist pro Schadensfall begrenzt auf die Höhe des Netto-Auftragswertes des betroffenen Einzelauftrags, maximal jedoch auf EUR 10.000,00.

8.4. Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Die Haftung hierfür ist mit 10 % der Auftragssumme begrenzt.

9. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Quellcode

9.1. Urheberrecht: Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen, Konzepte, Skripte, Customizing-Code) stehen uneingeschränkt dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt das geistige Eigentum am Quellcode, sondern lediglich eine bloße Werknutzungsbewilligung (Lizenz) gemäß Punkt 9.2.

9.2. Nutzungsrecht / Lizenz: Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich unbegrenzte Recht, die Software ausschließlich für den eigenen, internen Unternehmenszweck und auf der vertraglich definierten Hardware/Instanz zu nutzen. Jede Weitergabe an Dritte (z.B. Konzernschwestern), der Weiterverkauf ("Reselling") oder das Anbieten der Software im Rahmen eines SaaS-Modells für Dritte ist ausdrücklich untersagt.

9.3. Bearbeitung und Zugriff auf Quellcode: Soweit es sich nicht um Open-Source-Komponenten (LGPL/AGPL) handelt, hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf Herausgabe des offenen Entwicklungs-Quellcodes (Source Code), es sei denn, dies wurde ausdrücklich und gesondert vergütet. Sollte der Kunde technisch Zugriff auf den Quellcode haben (durch die Natur der Skriptsprache Python/Odoo), so gilt dies nicht als Einräumung von weitergehenden Rechten. Jede Veränderung, Dekompilierung oder Bearbeitung des Codes durch den Kunden oder Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

9.4. Wiederverwertungsrecht: Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags entwickelten Algorithmen, Module, Libraries und Konzepte auch für andere Kundenprojekte zu verwenden, weiterzuentwickeln oder als eigenes Produkt zu vertreiben. Der Kunde hat kein Exklusivrecht an der programmierten Lösung, es sei denn, dies wurde gegen einen Aufpreis schriftlich vereinbart.

9.5. Kennzeichnung: Copyright-Vermerke, Serialnummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale im Programmcode dürfen unter keinen Umständen entfernt oder verändert werden.

10. Abwerbeverbot & Referenz

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers während der Zusammenarbeit und 12 Monate danach abzuwerben. Bei Verstoß gilt eine Pönale von EUR 30.000,00.

10.2. Der Kunde stimmt der Nennung als Referenz (Logo/Name) auf der Website des Auftragnehmers zu, kann dem aber jederzeit schriftlich widersprechen.

11. Datenschutz & Schlussbestimmungen

11.1. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt ein separat abzuschließender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

11.2. Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien.

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.